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Geheimcode Zeugnissprache
Das Zeugnis
Immer wieder wird viel Aufsehen um die ominöse Zeugnissprache gemacht, wobei auch viele Mythen in diesem Zusammenhang unterwegs sind. Zum Beispiel wird gerne behauptet, ein Punkt hinter der Unterschrift des Zeugnisausstellers würde das komplette Arbeitszeugnis entwerten. Das entspricht natürlich nicht den Tatsachen. Trotzdem ist beim Lesen des Zeugnisses Vorsicht geboten und die Formulierungen sind genauestens zu kontrollieren. Es gibt einige wichtige Faktoren, die es zu beachten gilt, wobei zwischen dem qualifizierten und dem unqualifizierten Zeugnis unterschieden wird.

Unterscheidungen
Das unqualifizierte Arbeitszeugnis ist im Prinzip eine Beschäftigungsbestätigung und besagt lediglich, dass der Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum im Unternehmen tätig war, ohne jegliche Bewertung. Oftmals erhält man solch ein Zeugnis, wenn der Beschäftigungszeitraum zu kurz war, um eine qualifizierte Beurteilung abzugeben.

Beim qualifizierten Arbeitszeugnis sieht es ganz anders aus. Hier wird sowohl die Leistung wie auch das Verhalten des Arbeitnehmers bewertet. Hierbei gilt es, zwei wichtige Grundsätze zu beachten:

1. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen
2. Das Zeugnis muss wohlwollend sein

Wahrheitsgemäß heißt hier aber auch, dass sowohl die positiven wie auch die negativen Tatsachen aufgezeigt werden. Das Zeugnis muss so formuliert sein, dass es dem beruflichen Weiterkommen des Arbeitnehmers nicht im Wege steht. Da aber negativ nicht gleich wohlwollend ist, es trotzdem erwähnt werden muss, hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, an die sich die meisten Arbeitgeber halten.

Die Beurteilung
Jedes Arbeitszeugnis enthält neben der Tätigkeitsbeschreibung eine Leistungsbeurteilung, die als Gesamtbeurteilung zu sehen ist. Hier gibt es verschiedene gebräuchliche Formulierungen:

Sehr gut stets zu unserer vollsten Zufriedenheit (wobei hier einige behaupten, voller als voll gibt es nicht und daher die volle Zufriedenheit ein sehr gut darstellt)
Gut zu unserer vollsten Zufriedenheit oder stets zu unserer vollen Zufriedenheit
Befriedigend zu unserer vollen Zufriedenheit
Ausreichend zu unserer Zufriedenheit
Mangelhaft insgesamt zu unserer Zufriedenheit/im großen und ganzen/zum großen Teil zu unserer Zufriedenheit
Ungenügend zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht/war stets bemüht

Darüber hinaus ist das Verhalten ein sehr wichtiger Faktor. Es sollte in der genannten Reihenfolge immer der Vorgesetzte vor dem Mitarbeiter stehen, z. B. "das Verhalten gegenüber Vorgesetzen und Mitarbeitern war stets einwandfrei." Das wäre ein "sehr gut". Sobald der Mitarbeiter vor dem Vorgesetzen steht, hatte der Zeugnisinhaber ein Problem mit dem Vorgesetzten. Hat der Arbeitnehmern starken Kundenkontakt, ist es erlaubt, den Kunden nach vorne zu setzen.

Es gibt auch Formulierungen, die beim Lesen eine negative Bewertung nicht sofort erkennen lassen. Die Aussage "Sein Verhalten hat kein Anlass zum Tadel gegeben" impliziert, dass sein Verhalten aber auch kein Anlass zum Lob gegeben hat. In der Zeugnissprache wird ferner vieles durch Weglassen gesagt. Ist beispielsweise jemand im Verkauf tätig, dann darf in der Beurteilung der Verweis auf Ehrlichkeit, Fleiß und Pünktlichkeit nicht fehlen. So deutet das Fehlen der "Ehrlichkeit" darauf hin, dass sich jemand mal gerne selber "bedient" hat.

Gerne wird Negatives auch durch Einschränkungen dargestellt. Das könnte folgendermaßen aussehen: Er kümmerte sich auch (= leider zu wenig) um die Wünsche unserer Kunden.

Im folgenden noch ein sehr negatives Beispiel, ein Auszug eines Zeugnisses:

"Er verfügte über entwicklungsfähige Kenntnisse seines Arbeitsbereichs und setzte diese im Wesentlichen sicher und zielgerichtet ein. Aufgrund seiner durchschnittlichen Auffassungsgabe arbeitete sich Herr Mustermann mit Unterstützung seiner Vorgesetzten meist zügig in neue Aufgabengebiete ein.

In den meisten Fällen arbeitete Herr Mustermann umsichtig, gewissenhaft und genau. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt."


Bekommt man solch ein Arbeitszeugnis ausgehändigt, kann und sollte man dagegen angehen. Dieses Zeugnis ist vernichtend und wird einige Absagen potentieller, neuer Arbeitgeber mit sich bringen.

Das Wichtigste zusammengefasst
Auf folgende Punkte sollte man besonders achten:
  • Sind die Tätigkeiten und eventuelle Kompetenzen im Zeugnis vollständig und richtig erwähnt?
  • Ist die Arbeitsleistung enthalten? Wenn ja: gut benotet?
  • Erfolgte die Beurteilung des Führungsverhaltens in der richtigen Reihenfolge, d.h. steht im Satzbau der Vorgesetzte vor dem Mitarbeiter?
  • Ist der Austrittsgrund vorhanden, z. B. betriebsbedingt oder im gegenseitigen Einvernehmen? Wobei man hier sagen muss, dass die betriebsbedingte Kündigung für den Arbeitnehmer immer die eleganteste Lösung ist. Hier bedarf es keiner Erklärung, warum das Unternehmen verlassen wurde. Gerade wenn man nach dem letzen Job arbeitslos ist, sieht es nicht schön aus, wenn man das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Das bedeutet, dass dort etwas im Argen war, denn wer kündigt schon heutzutage freiwillig in die Arbeitslosigkeit?
  • Das Datum des Zeugnisses muss identisch sein mit dem Austrittsdatum, auch wenn das Arbeitszeugnis an einem anderen Tag erstellt wurde.
  • Das Austrittsdatum ist ein sehr wichtiger Faktor. Dieses sollte gerade nach der Probezeit immer zum Monatsende sein. Während der Probezeit, ist ein Austrittsdatum im Monat natürlich kein Problem, da die Kündigungsfrist im Normalfall in dieser Zeit zwei Wochen beträgt. Nach der Probezeit deutet ein Austrittsdatum während eines Monats, z. B. 16.06.08 möglicherweise auf eine fristlose Kündigung hin, da laut Kündigungsschutzgesetz Kündigungen zum Monatsende ausgesprochen werden müssen. Hier ist auf jeden Fall Erklärungsbedarf seitens des Arbeitnehmers nötig. Wobei auch eine Kündigung zum 15. eines Monats sein kann, da es natürlich auch eine 6-wöchige Kündigungsfrist gibt.
  • Die guten Wünsche für die Zukunft gehören der Vollständigkeit halber ebenfalls dazu.
  • Das Bedauern des Austritts sollte auch nicht fehlen.

Das Zwischenzeugnis
In bestimmten Fällen oder auf Wunsch des Arbeitnehmers wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Findet z. B. ein Abteilungswechsel oder ein Wechsel des Vorgesetzten statt, so hat man auf dieses Zeugnis Anspruch. Stellt der Arbeitgeber ein solches Zwischenzeugnis aus, so ist er bei der abschließenden Beurteilung des Arbeitnehmers in einem Endzeugnis zwar nicht an die Formulierung des Zwischenzeugnisses gebunden, jedoch an dessen inhaltliche Aussagen. Hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in einem Zwischenzeugnis mit dem Gesamturteil "sehr gut" bewertet, so kann er hiervon in einem Abschlusszeugnis nur dann negativ abweichen, wenn nach Erteilung des Zwischenzeugnisses Umstände eingetreten sind, die eine andere Bewertung rechtfertigen.

Eine kurze Bemerkung noch zum Schluss ...
Ein Arbeitszeugnis ist natürlich ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbung und auch Ihres Lebens, daher gilt, sich immer, auch wenn es sich um ein sehr kurzes Beschäftigungverhältnis handelt, eins ausstellen lassen. Auch ist es wichtig das qualifizierte Arbeitszeugnis genau zu lesen und eventuell die Formulierungen von einem Profi kontrollieren zu lassen. Aber man sollte sich nicht durch diverse Foren oder ähnlichem verrückt machen lassen. Ob nun mit schwarzer oder blauer Tinte unterschrieben wurde, ist letztenendes für den zukünftigen Personalentscheider nicht relevant. Die o. g. Fazitpunkte sollten eingehalten werden aber auch hier muss man immer schauen, wer das Zeugnis schreibt. Gerade in kleinen Unternehmen kann es, teilweise durch Unwissen vorkommen, dass sich der ein oder andere Fehler einschleicht. In diesem Fall sollte man einfach ein offenes Wort mit dem Chef sprechen.

Immer daran denken, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird!



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